Bergweg 6 * 08645 Bad Elster

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Der uns erteilte Auftrag und alle künftigen Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt. die durch die Auftragserteilung, spätestens durch die Annahme der Lieferung als anerkannt gelten.

1.2 Von diesen Bedingungen abweichende Absprachen, auch solche mit unseren Vertretern, bedürfen ebenso, wie die Vereinbarung abweichender Bedingungen des Käufers zu ihrer Wirksamkeit, unserer schriftlichen Bestätigung.

1.3 Für Mietverträge, Finanzierungen, Service- und Hotlineabkommen gelten zusätzliche besondere Vertragsbedingungen.

2. Angebote und Beschreibungen

2.1 Unsere Angebote und Verträge verstehen sich stets freibleibend, sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit, insbesondere der Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Angebote sind generell längstens 14 Tage gültig.

2.2 Falls nichts anderes ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist, geben Beschreibungen unserer Produkte und Leistungen (z. B. in Prospekten oder Zeichnungen), sowie Probe- und Musterlieferungen durchschnittliche Erfahrungswerte wieder, von denen Abweichungen im Einzelfall jeweils möglich sind.

3. Ausführung der Leistungen

3.1 Angegebene Lieferfristen und Termine zur Ausführung unserer Leistungen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen, die wir trotz nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, gleichviel ob bei uns, unseren Vorlieferanten oder Transporteuren, entbinden uns ohne Schadensersatzpflicht von der Einhaltung angegebener Termine und berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.2 Wir befinden uns im Verzug, wenn wir angegebene Termine grob fahrlässig um einen Monat überschreiten und der Besteller uns schriftlich gemahnt hat.

3.3 Die Bestimmung der für den Auftrag maßgebenden Preise, sowie Versandart und Kosten für Verpackung und Fracht wird durch unser schriftliches Angebot bzw. die jeweils geltenden Preislisten geregelt, die insoweit Bestandteil dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind.

3.4 Teillieferungen sind zulässig.

3.5 Unsere Warensendungen und etwaige Rücksendungen reisen auf Gefahr des Bestellers, auch bei Frankolieferungen oder soweit Transport und/oder Montage durch unsere Mitarbeiter erfolgen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. bei Abholung, nach Annahme der Ware.

3.6 Werden Geräte, welche sich bei uns zur Reparatur, zur Erstellung eines Kostenvoranschlages oder eines sonstigen Grundes befinden, nicht innerhalb von 6 Monaten nach Eingang abgeholt, sind wir berechtigt, diese ohne Vorankündigung (auf Kosten des Kunden!) zu entsorgen. Spätere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen

4. Gewährleistung und Haftung

4.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach der Lieferung zu untersuchen. Etwa auftretende Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware, bzw. bei etwaigen versteckten Mängeln nach deren Auftreten, schriftlich unter Beifügung des Lieferscheines anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die frist- und formgerechte Rüge, so gilt der Kaufgegenstand als genehmigt.

4.2 Die Gewährleistungspflicht beträgt für alle gelieferten Waren 6 Monate nach Gefahrübergang. Im Falle ordnungsgemäß gerügter Mängel des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach eigener Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Besteller ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Besteller angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls sind wir von der Mängelhaftung frei. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Besteller nicht zuzumuten ist. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Ordnungsgemäß gerügte mangelhafte Waren sind uns frachtfrei zu übersenden. Nachbesserungen erfolgen in unseren Werkstätten, oder werden von uns an den Vorlieferanten zur Nachbesserung geschickt.

4.3 Defekte, die durch unrichtige Behandlung, außergewöhnliche Beanspruchung, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Unterhaltungsvorschriften oder durch Eingriffe Dritter entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Die Gewährleistung gilt nur für den Besteller und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Ansprüche aus Mängeln verjähren 6 Monate nach Gefahrübergang.

4.4 Der Benutzer muss für einen Stromanschluss sorgen, welcher frei ist von Störspitzen, verursacht durch Fremdverbraucher, sowie von Potentialdifferenzen.

4.5 Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

4.6 Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

4.7 Bei Reparatur oder Systemarbeiten an PC-Anlagen gilt: Datensicherung ist Sache des Anwenders.
Für Datenverlust gleicher welcher Art und Entstehungsweise haftet die Firma SMH-Systemlösungen nicht.

5. Software

5.1 Für alle von uns vertriebenen Softwareprodukte gelten die gesonderten Vertragsbedingungen für die Lieferung und Lizenzierung von Anwendersoftware

5.2. Bei Fremdsoftware z.B. MS DOS, MS Windows, Novell usw. regeln die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers den Umfang der Gewährleistung.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Unsere Preise verstehen sich netto exklusive Mehrwertsteuer. Auch bei bestätigten Aufträgen behalten wir uns eine verhältnismäßige Erhöhung der Preise vor, wenn innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß, aber vor Lieferung, Werkstoffpreise oder Löhne steigen oder infolge von Währungsfluktuationen oder anderen Veränderungen der Import-/Exportkosten sich Kostenfaktoren ändern.

6.2 Unsere Rechnungen sind, soweit es sich um keine Nachnahmesendungen handelt, innerhalb von 10 Tagen netto, jeweils gerechnet ab Rechnungsdatum. zu zahlen.

6.3 Wird das Zahlungsziel überschritten. sind wir berechtigt. Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen.

6.4 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont, Einzugs- oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks sind wir berechtigt. ohne vorliegen gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen. unter Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Bevollmächtigte zurückzuholen. Die Kosten dieser Maßnahme trägt der Besteller in voller Höhe.

6.5 Unsere Vertreter und Angestellten sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur bei Vorlage besonderer Inkassovollmacht berechtigt.

6.6 Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder deswegen ein Zurück-behaltungsrecht geltend machen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung gezahlt hat. Werden Lieferungen auf laufende Rechnungen ausgeführt, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung des Saldos.

7.2 Der Besteller ist berechtigt über gekaufte Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Alle Forderungen aus einem Weiterverkauf oder einer Vermietung von Waren. die unter dem Eigentumsvorbehalt stehen, tritt der Käufer hiermit im voraus an uns ab. Ebenso werden Ersatzansprüche gegenüber Versicherungen oder Dritten aus einer Beschädigung der unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an uns hiermit abgetreten. Solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß uns gegenüber erfüllt, bleibt er zur Einziehung der Forderung berechtigt. Erfüllt der Besteller seine Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß. so sind wir berechtigt. die Abtretung dem Dritten anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und auch dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.

7.3 Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen. sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

7.4 Übersteigt der Wert unserer Sicherung unsere Forderung um mehr als 20%. so werden wir übersteigende Sicherung freigeben.

7.5 Wird Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes zurückgenommen, so werden uns 15% des jeweiligen Auftragspreises für unsere mit der Rücknahme verbundene Kosten pauschal erstattet.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Lieferverhältnis ist unser Sitz. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl das für den Geschäftssitz zuständige Gericht oder der Sitz des Käufers bzw. für Scheck- und Wechselklagen auch der Zahlungsort. Alle geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht, unter Ausschluss des Haager Kaufrechts.

8.2 Wenn einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sind oder werden, wird dadurch deren Gültigkeit im übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinne und Zweck der ungültigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

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