Mindestlohn – Dokumentation der Arbeitszeiten seit dem 01.01.2015 Pflicht
Durch die Gesetzesänderung zum 01.01.2015 wurde mit der Einführung des Mindestlohns in vielen Branchen die Dokumentation der Arbeits- und Pausenzeiten Pflicht. Der Gesetzgeber ahndet pro Verstoß mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro! Dabei reicht es nicht aus, nur die Stundenanzahl aufzunehmen. Es müssen die Arbeitszeiten lückenlos mit Anfangs- und Endzeit sowie auch deren Dauer erfasst werden – einschließlich der Pausen. Arbeitgeber müssen – gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) branchenunabhängig die tägliche Arbeitszeit ab sofort auch für folgende Arbeitnehmer dokumentieren:
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Kurzfristig Beschäftigte
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Minijobber
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Arbeitnehmer in bestimmten Wirtschaftsbereichen
Mit GDI Personalzeit erhalten Sie eine preiswerte und leistungsfähige Software für die lückenlose und rechtssichere Erfassung von Mitarbeiter-, Arbeits- und Fehlzeiten.
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Intuitive Bedienung
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Verschiedene Tagesmodelle
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Fixe, variable und zeitabhängige Pausenregelungen
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Gruppenbuchungen
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GPS-Standortermittlung
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Mobile Erfassung per Android, iPhone/iPad
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Stationäre Erfassung über PC Terminal
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Ortsunabhängige Erfassung im Browser
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Schnittstellen zu allen gängigen Lohn- & Gehaltsprogrammen
Bei Fragen zum Produkt oder zur Umsetzung der Anforderungen des Mindestlohngesetzes stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Mindestlohn – Dokumentation der Arbeitszeiten seit dem 01.01.2015 Pflicht
Durch die Gesetzesänderung zum 01.01.2015 wurde mit der Einführung des Mindestlohns in vielen Branchen die Dokumentation der Arbeits- und Pausenzeiten Pflicht. Der Gesetzgeber ahndet pro Verstoß mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro! Dabei reicht es nicht aus, nur die Stundenanzahl aufzunehmen. Es müssen die Arbeitszeiten lückenlos mit Anfangs- und Endzeit sowie auch deren Dauer erfasst werden – einschließlich der Pausen. Arbeitgeber müssen – gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) branchenunabhängig die tägliche Arbeitszeit ab sofort auch für folgende Arbeitnehmer dokumentieren:
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